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I.  GELTUNGSBEREICH

  1. DieLiefgen,eistgendgeoeesAutragmsefoenssceßichfgd

dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

  1. bweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie

 ausdrücklich bestätigt.

 

  1. Dieeesäftsbedinggenbleienchdanvbidi,enneinzeleeiesigedelcenGdenitwikameinst.

 

II. PREISANGEBOTE

  1. DieimAgbotesAutragmsgeeneisegeenerdmVobea,dasdiederAgeotsabgaezgdegeegenftragsdatnveäetbleie

 

  1. DieeiseesAuftamsgeenb Abschluss des Projektes

 

  1. ufträge, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, werden erst durch eine Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich.

Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auftragsbestätigung vom Bestellbrief müssen unverzüglich. Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt als genehmigt, sollte der Auftragsbestätigung nicht binnen 1 Tagen widersprochen werden. Diese

Widerspruchsfrist schließt Tage eines Betriebsstillstandes nicht ein.

 

  1. enerell gelten Preisangebote als unverbindlich, soweit nicht Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wird.

Der Auftraggeber genehmigt, dass eine Erhöhung maßgeblicher der im folgenden bestimmten

Kosten (/ Filme, Platten, Datenträger, Papier, Karton, Druckformen, Kosten der Datenübertragung, Personalkosten aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorschrift) nach Abgabe des Preises, aber vor Verrechnung der Lieferung, den Auftragnehmer berechtigt, auch ohne vorhergehende Anzeige der Überschreitung des Kostenvoranschlages, die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen.

  1. NaträgieÄdegendchdenftraggeber..ahimaendersog.Beste-dAtkekt)einseßichdsdduchersctnMscstistdesweendmAftraggeberbeee.AfagsädegenoerZsaafträgekenugeesenenisenineggesteltwen.

 

  1. ntwurfs- und Andruckkosten sind in den Lieferpreisen inkludiert .Sonderwünsche, wie z. B. Anfertigung von Mustern, Fertigmachen und Konfektionieren der Druckarbeit sind nicht im Lieferpreisen inkludiert und müssen daher in Rechnung gestellt werden.

Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und Entwürfe bleiben in jedem Fall Eigentum des Auftragnehmers und werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt.

 

  1. DieKostnermitdmftragotendigeweisevdenDenbetraggnsidnnAeotspeiseneat.

Für Übertragungsfehler wird vom Auftragnehmer keine Haftung oder Gewährleistung übernommen.

 

III. RECHNUNGSPREIS

Der Auftragnehmer fakturiert seine Lieferungen und Leistungen mit dem Tage vollständig und für ihn auf Abruf bereithält.

 

IV. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. DieZgNttopeisichehwtster)ist mit 50 % des Angebotspreis nach erhalt der AuftragsbestätigungierabvnKenetgeneAgueisteibvnKetgnmit%Skt. Die Zahlung des Restbetrages ist nach dem erhalt der endgültigen Rechnung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.

 

  1. erechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

 

V. ZAHLUNGSVERZUG

  1. WidieeseiceVesccergindenemgsverätnisnes

Auftraggebers bekannt oder ist er in Zahlungsverzug, so steht dem Auftragnehmer das Recht zu, sofortige Zahlung sämtlicher, auch noch nicht fälliger Rechnungen zu verlangen. Weiters hat der Auftragnehmer das Recht, die noch nicht ausgelieferte Ware vor Zahlungseingang

zurückzuhalten sowie bei Nichtzahlung der anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden

Aufträgen einzustellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.

 

  1. ei Zahlungsverzug innerhalb eines Kalendermonates sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages zu zahlen. Bei Zahlungsverzug innerhalb 2 Kalendermonaten sind Verzugszinsen in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrages zu zahlen.Bei Zahlungsverzug innerhalb 3 Kalendermonaten sind Verzugszinsen in Höhe von 30 % des Rechnungsbetrages zu zahlen.Bei Zahlungsverzug innerhalb 4 Kalendermonaten ist der Auftragnehmer berechtigt den Auftrag einzustellen und einen Schadensersatz von bis zu 100 % des Rechnungsbetrages zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

  1. er Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die, sich in der Höhe begrenzt, aus der VO des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben.

 

VI. LIEFERZEIT

  1. VebareLiefeitnsidFixtemiemiteinemSpiamvon +/- 2 Tagen.

Bei vereinbartem Fixtermin sind bei Auftragserteilung die Mitwirkungspflichten (z B. Lieferung mangelfreier Daten, Prüfung der Vor- und Zwischenergebnisse, Lieferung der Filme, Vorlagen, Autorkorrektur usw.) und deren Termine festzulegen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach bzw. hält er die vereinbarten Termine nicht ein, so haftet der Auftragnehmer nicht für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Dies gilt auch im Falle nachträglicher Auftragsänderungen durch den Auftraggeber. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Ersatz der ihm daraus entstehenden Kosten.

 

  1. FrdieDrerfgvonbsdtnstabzg,Video Korrekturen, Fotos KorrekturenKekbzge,knoderAsfastnduchdenAftraggeberwiderLafdrLiefeittebon wendiegehrasWktgeae.DrstabzgmussvomAufaggerbsttigtwerde.DieseBstimggithfrFixsagen.

 

VII. LIEFERUNG

  1. LieergnefognbBiebdsftrageesafegdefaresAufagges.

  2. ehr- und Minderlieferungen sind nicht gestattet.

 

VIII. SATZ- UND DRUCKFEHLER, KORREKTUREN

  1. Satehr,nVsenbimftragerieenerdenbisrckfeigabekstefeieitigt.

  2. bänderungen im Ausmaß von mehr als 10 % gegenüber der Druckvorlage werden dem Auftraggeber verrechnet (z. B. Autorkorrektur). Änderungen sind ausschließlich schriftlich (auch per FAX bzw. Email anzuordnen und erhalten nach Rückbestätigung durch den Auftragnehmer Gültigkeit.

  3. FrdieetseibugindtscerpaeitdiejewesteAsgaedsDdenmagebend.

 

IX. ANNAHMEVERZUG

  1. er Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereit gestellte Ware unverzüglich anzunehmen; kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als Übernommen und damit geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.

 

  1. er Auftragnehmer ist berechtigt, bei vorliegendem Annahmeverzug oder auch bei Eintritt einer durch höhere Gewalt verursachten Lieferungsunmöglichkeit die Waren auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers selbst zu lagern oder bei einem Spediteur einzulagern.

 

X. BEANSTANDUNGEN/GEWÄHRLEISTUNG

  1. er Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- oder Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt,die erst in den sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgängen entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

 

  1. eanstandungen (Mängelrügen) wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung und bestimmt dem Auftragnehmer anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdecken, spätestens jedoch innerhalb von

1 Monat, nachdem die Ware den Betrieb des Auftragnehmers bzw. dessen Machtbereich verlassen hat, bei dem Auftragnehmer geltend gemacht werden.

 

  1. DieGwheistgsfistenfreweiceSanbtragnMgseggbträgtdiegeseceFristweiJaedkanvetw.erägtwde.

 

  1. Dieetgseelgds§924ABGBwdaugescoss.Ds VoiegndsMsimÜbgaezeitktistomAftraggeberuBeeise.

 

  1. Dsegrssetah§933b,eitrSatzGBverätinweiJaenachbigderLeistugduchdenftram.

 

  1. ei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung  oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Die Haftung des Auftragnehmers für Mangelfolgeschäden besteht nur im Falle von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung.

 

  1. at der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder die Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

 

  1. ei Teillieferung gelten diese Regelungen jeweils für den gelieferten Teil. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

 

  1. WiddmAfaggeraskektfäigesZwscodkteiesdigitngemt,etifietndkaiiertenoosrDckeifeägvogegt,widsdckihdafigewieen,dasdaspoktFababeiceneaenk,diehdieescedicen

Fertigungsverfahren bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, müsste zusätzlich ein kostenpflichtiger Andruck erstellt werden, und zertifizierter Bedruckstoff verwendet wird.

 

  1. DrAfagmraftetkeiesfasfrSäde,diechmgafte agegdrgisseseitsestraggesetstdensi.

 

XI. HAFTUNG

  1. er Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird,

bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

  1. s gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.

 

  1. Wencaeesataspcegtdemact,somüsensieinnerabvonMatenachsciftirAgdsAftrageesageweiegeendgemcteen.espäereGendmagistsgescoss,eseien,daseineweissicgsvefnegeitetwue.

 

XII. BEIGESTELLTE MATERIALIEN UND DATEN

  1. FreigesteDat,Drcpapiraftetderftragge.erAftragehmereimt

keinerlei Haftung für das dadurch entstehende Produkt, soweit dieses durch diese Daten determiniert ist. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber nur im Falle offensichtlicher Untauglichkeit beigestellter Materialen zu warnen, in allen anderen Fällen ist eine Ersatzpflicht ausgeschlossen..

 

  1. VomftraggeberdmAftraggegegeoagen(..Comtadck,Digit-oofs)sidvbic.swidaudckihdarfiewies,dasdasdpodktFababweignthenk,dieduhdieescedicenFtiggsvefaenbedingtsi.

 

 

  1. ei vom Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferten oder übertragenen Daten sind die Kosten der  notwendigen Ausbelichtungen und Ausdrucke im üblichen Umfang in den Angebotspreisen enthalten.

 

Wird vom Auftraggeber kein verbindlicher Andruck oder sonstiger Proof beigestellt bzw. ein solcher beim Auftragnehmer nicht bestellt, so übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausbelichtung bzw. des Druckes. Dies gilt auch, wenn die dem Auftrag zugrunde liegenden technischen Angaben unvollständig oder unrichtig sind.

 

  1. DiefitrDtsicergbiegtssceßchemftage.DrAftrageeristaägigdaonbetigt,eeKpieaftigeDiseveebtemftragmr.

 

  1. er Auftragnehmer ist berechtigt, / alle mit der Prüfung und Lagerung des

beigestellten Materials verbundenen Kosten/ zu berechnen / sind in den Angebotspreisen enthalten.

 

XIII. AUFTRAGSUNTERLAGEN

Für alle Auftragsunterlagen, wie zum Beispiel Manuskripte, Entwürfe, Vorlagen, Druckformen, Diapositive, Filme, Datenträger und sonstige Unterlagen im Sinne des Abschnittes XII (1) gilt:

 

Für deren Verwahrung haftet der Auftragnehmer bis zu einem Zeitpunkt, der 2 Wochen nach Erledigung des Auftrages liegt. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer für nicht zurückverlangte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung. Der Auftragnehmer ist auch nicht verpflichtet, diese Unterlagen sowie die der Wiederverwendung dienenden Gegenstände über den genannten Termin hinaus zu verwahren.

 

XIV.  LAGERUNG UND ARCHIVIERUNG

(1) Für den Auftragnehmer besteht keine Verpflichtung Druckerzeugnisse, Arbeitsbehelfe,

Zwischenerzeugnisse und Druckvorrichtungen (wie z. B. belichtungsfähige Daten, Filme, Montagen, Druckformen, Druckzylinder, Stanzformen, Papiere usw.) nach Durchführung des Auftrages zu  lagern, es sei denn, es ist darüber eine besondere Vereinbarung mit dem Auftraggeber zustande gekommen; in diesem Fall trägt der Auftraggeber Kosten und Gefahr der Lagerung.

Es gibt die Möglichkeit eine Sondervereinbarung abzuschließen diese ist: Wenn der Kunde die Ware  2 Wochen nach Erledigung des Auftrages nach gelagert haben möchte um zum Beispiel: noch etwas zu ändern darf der Auftragnehmer beliebige Kosten stellen für die Lagerung.

 

XV. EIGENTUMSRECHT

Die von dem Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, Arbeitsbehelfe und Zwischenerzeugnisse, insbesondere Schriftsätze, Datenträger, Druckplatten, Lithografien, Filme, Platten, Matern, Stanzen, Stereos und Galvanos und andere für den Produktionsprozess erforderliche Behelfe (Druckvorrichtungen) sowie die bearbeiteten Daten bleiben das Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat bzw. sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Auch eine Ausfolgung zur Nutzung erfolgt nicht.

 

XVI. URHEBERRECHT

  1. nsoweit der Auftragnehmer selbst Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben ist, erwirbt der Auftraggeber mit der Abnahme, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten; im Übrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht, in der Hand des Auftragnehmers unberührt. Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Recht zu, die von ihm hergestellten Vervielfältigungsmittel (Satz, bearbeitete

Daten, Datenträger, Filme, Repros u. ä.) und Druckerzeugnisse (Fahnen, Rohdrucke u. ä.) zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benutzen. Er ist nicht verpflichtet, derartige Vervielfältigungsmittel herauszugeben, auch nicht zu Nutzungszwecken.

 

  1. er Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das

Recht zusteht, die Vorlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt.

 

  1. Wenvomftraggbrciftenb.wgSftwaeeigestel,mdievonimgeieftnDtnweievabienuken,sosicetdrftraggeberdmAftrageer,daserudesereingesäktenWeitgabederNgbctigtistratimdazusämicefoenIfomatioenrVggustel.Derftrageersietdmftraggeber,daserdeseSiftnw. AwegSftwaerreareitgeskokrenAftraeseenet.

 

  1. er Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer gegenüber allen Ansprüchen,

die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Der Auftragnehmer muss solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der streitverkündigte auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse des Streitverkündigers dem Verfahren bei, so ist der Streitverkündiger berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Streitverkündigten ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.

 

XVII. EIGENTUMSVORBEHALT

 

(Eigentumsvorbehalt gilt nur bei Vereinbarung, sonst geht Eigentum mit Übergabe über, was bei bestimmten individualisierten Erzeugnissen, die ohnehin nicht verwertet werden können, kein Nachteil ist)

Die Ware bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehender Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf-, Werk-, Werklieferungs- oder ähnlichen Vertrags nur berechtigt und ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf den Auftragnehmer übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nicht berechtigt. Auf Verlangen des Auftragnehmers ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an den Auftragnehmer bekannt zu geben.

 

XVIII. RÜCKBEHALTUNGSRECHT

Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Vorlagen, Diapositiven, Klischees, Filmen und Repros, Manuskripten, Datenträgern, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus dem Auftrag zu.

 

XIX.  NAMEN- ODER MARKENAUFDRUCK

Der Auftragnehmer ist zur Anbringung seines Impressums auf die zur Ausführung gelangenden

Produkte auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.

 

XX.  ANZUWENDENDES RECHT, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

  1. uf das Vertragsverhältnis findet österreichisches Recht Anwendung, einschließlich des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

  1. rfüllungsort für Lieferung und Zahlung und Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten über alle Vertragsverhältnisse, die diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen unterliegen ist der Sitz des Auftragnehmers.

 

  1. urch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

XXI. AUFTRAGSABMACHUNG

Alle Auftragsabmachungen einschließlich nachträglicher Änderungen, Ergänzungen

usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit folgender Form (z.B. FAX, email etc.).

Mitarbeiter des Außendienstes sind nicht befugt und gelten diese als nicht erfolgt, soweit sie nicht schriftlich von der Geschäftsleitung bestätigt werden,

 

Ohne Gewähr!

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